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Württembergische
Die Pflegeversicherung der Nürnberger "PTF" |
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Flexible Pflegetagegeldversicherung:
Für jede Pflegestufe kann das Tagegeld frei festgelegt werden. Dieses Pflegetagegeld wird dann immer zu 100% ausgezahlt. Keine Bindung an %-
| Über den Vergleichsrechner können Sie Ihren Beitrag für die Tarife der Nürnberger berechnen |
| ++++ |
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| PTF 1 Leistung ab Stufe 1 |
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| 100% |
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| 5€ - |
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| 65 Jahre |
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Berechnung des Eintrittsalters |
reales Eintrittsalter |
| + |
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| - |
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| + |
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| + |
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| + Es wird ein monatliches Betreuungsgeld unabhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit gezahlt, wenn aus der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen wegen besonderer Einschränkung der allgemeinen Alltagskompetenz (Demenz) besteht. Dieses beträgt 20% des versicherten Pflegetagegeldes. |
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| + |
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| - |
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| + Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit wird zusätzlich zum Pflegetagegeld eine Einmalzahlung in Höhe des 100fachen des versicherten Pflegetagegeldsatzes gezahlt. |
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| + Das Pflegetagegeld erhöht sich alle drei Jahre um 10%, wenn die versicherte Person das 21. LJ vollendet hat, der Versicherungsschutz in den letzten 36 Monaten durchgehend bestand, sich die Höhe des Pflegetagegeldes nicht geändert hat und kein Leistungsanspruch in der SPV oder PPV besteht. Der VN kann der Erhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich widersprechen. Widerspricht der VN mehr als zweimal hintereinander der Erhöhung, so erlischt das Recht auf weitere Erhöhungen des Pflegetagegeldes ohne Gesundheitsprüfung. |
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| - |
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| 1 Jahr Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. |
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| - Der Versicherungsfall ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei verspätetem Zugang der Anzeige werden die Leistungen erst vom Zugangstage an erbracht. |
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| - Versicherungsfähig sind ausschließlich Personen, die Mitglied in der deutschen Pflegepflichtversicherung sind. |
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| - Der Versicherer erbringt seine Leistungen ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. |
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| - Der Versicherungsschutz endet, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. |
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| - Der Versicherungsschutz endet, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. |
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| - |
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| + |
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Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Kur- |
+ |
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Anpassungsoption bei Änderung der gesetzlichen |
+ Der VN hat das Recht in einen aufgrund Änderung der Gesetzeslage neu angebotenen Pflegetagegeldtarif ohne erneute Gesundheitsprüfung mit vergleichbarem Leistungsumfang umstellen zu lassen. |
| Der Versicherer berät über erforderliche Pflegehilfsmittel und Leistungsansprüche aus der Pflegepflichtversicherung. Für eine telefonische Beratung zum Thema Pflege wird rund um die Uhr eine Service-
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Alle Angaben ohne Gewähr.