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| ++++ |
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| PTA Leistung ab Pflegestufe 1 |
Zusatzbaustein "PZA" |
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| 100% |
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| 20€- |
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| 65 |
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Berechnung des Eintrittsalters |
Kalenderjahr- |
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| + Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB. |
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| - |
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| - |
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| + |
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| + nur mit Zusatztarif PZA: Liegt keine Pflegebedürftigkeit vor zahlt der Versicherer nur einmalig 3.000 EUR bei einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz, wenn die Einmalzahlung nicht schon als Pflege- |
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| + |
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| + |
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| + nur mit Zusatztarif PZA: Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit nach einer versicherten Pflegestufe infolge eines Unfalls wird eine Einmalzahlung in Höhe von 3.000 EUR gezahlt. |
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| + Es erfolgt eine Anpassung des Tagessatzes um mind. 5 EUR entsprechend der Entwicklung der Pflegekosten, falls eine mindestens 10%ige Abweichung festgestellt wurde. Diese Anpassung wird ohne neue Wartezeit und Risikozuschläge zu Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung wirksam, falls der Versicherungsnehmer ihr nicht widerspricht. Wird auf zwei aufeinanderfolgende Erhöhungen widersprochen, so entfällt grundsätzlich der Anspruch auf planmäßige Erhöhungen des Pflegetagegeldes. Mit Zustimmung des VR kann eine Leistungsdynamik wieder in Kraft treten. |
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| + Es erfolgt eine Anpassung des Tagessatzes um mind. 5 EUR entsprechend der Entwicklung der Pflegekosten, falls eine mindestens 10%ige Abweichung festgestellt wurde. Diese Anpassung wird ohne neue Wartezeit und Risikozuschläge zu Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung wirksam, falls der Versicherungsnehmer ihr nicht widerspricht. Wird auf zwei aufeinanderfolgende Erhöhungen widersprochen, so entfällt grundsätzlich der Anspruch auf planmäßige Erhöhungen des Pflegetagegeldes. Mit Zustimmung des VR kann eine Leistungsdynamik wieder in Kraft treten. |
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| 2 Jahre Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. |
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| - Der Versicherungsfall ist unverzüglich, spätestens 10 Tage ab ärztlicher Feststellung anzuzeigen. Bei verspätetem Zugang der Anzeige werden die Leistungen erst vom Zugangstage an erbracht. |
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| + Die Versicherung kann auch nach Beendigung der Mitgliedschaft in der Pflegepflichtversicherung weiterbestehen. |
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| - Der Versicherer erbringt seine Leistungen ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. |
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| - Der Versicherungsschutz endet, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. |
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| - Der Versicherungsschutz endet, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. |
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Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Kur- |
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Anpassungsoption bei Änderung der gesetzlichen |
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| PZA: |
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| Bei nicht erforderlicher vollstationärer Pflege werden Leistungen nach den Erstattungssätzen für ambulante Pflege gezahlt. |
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Alle Angaben ohne Gewähr.