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Pflegerentenversicherung Deutscher Ring: Angebot und Information zur Pflegerente


Die Pflegerentenversicherung des Deutschen Rings


ANGEBOT oder ANTRAG

Highlights
Bedingungen

Musterangebot

mögliche Tarife

Leistung ab Pflegestufe 1,2 oder 3

maximale Rente

2.500 €

Eintrittsalter

30 - 75

Pflegestufe III
Pflegestufe II
Pflegestufe I

Leistungen ins Ausland?

EU, Schweiz, Norwegen

Es wird auch in andere Länder geleistet, wenn der Aufenthalt nicht länger als sechs volle Kalendermonate andauert oder einer längeren Pflege im Ausland zugestimmt wurde.

Pflegedefinition gemäß ADL Liste

+

Pflegedefinition gemäß SGB

+

Demenz mitversichert

Tarif Komfort & Premium

Beitragszahlung

Laufend, Abgekürzt oder Einmalbeitrag.

Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 1

Zusatzoption
Im Tarif Premium automatisch enthalten

Beitragsdynamik

Zusatzoption
5%

Leistungsdynamik

-

Überschussverwendung

Bonusrente

Sofortleistung

Zusatzoption

Einmalige Kapitalzahlung bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Höhe der 6-fachen versicherten Rente (inkl. der zugeteilten Bonusrente).

Karenzzeiten

-

Wiedereingliederungshilfe

-

Nachversicherungsgarantie

+
Senkung Überschußanteil

Todesfalleistung bei Einmalbeitrag?

obligatorisch
BeitragsSchutz
Zusatzoption
Garantierte Todesfallleistung in Höhe der 6-fachen garantierten Pflegerente. Gültig für die gesamte Vertragslaufzeit - auch im Pflegefall.

Todesfallleistung bei laufender Beitragszahlung?

Zusatzoption

Garantierte Todesfallleistung in Höhe der 6-fachen garantierten Pflegerente. Gültig für die gesamte Vertragslaufzeit - auch im Pflegefall.

Umtauschoption bei gesetzlichen Änderungen

+

Assistanceleistungen

+

Besonderheiten:

Beitragsschutz

Ist der BeitragsSchutz vereinbart, so ist zusätzlich folgende Leistung versichert:
Stirbt die versicherte Person und sind von uns noch keine Pflegerentenleistungen  dem Grunde und dem Unfange nach anerkannt worden, zahlen wir eine garantierte Todesfallleistung. Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Zeitpunkt des Todes. Sie entspricht im ersten Jahr der Versicherung dem gezahlten Einmalbeitrag (inkl. Beiträge  für ggf. vereinbarte medizinische oder technische Zuschläge) und fällt zu Beginn jedes folgenden Versicherungsjahres um den gleichen Betrag, bis sie ab dem Versicherungsjahr, das in dem Kalenderjahr beginnt, in dem die versicherte Person das  85. Lebensjahr vollendet, Null beträgt.

Im Pflegefall erlischt der Beitragsschutz und die Höhe der Todesfallleistung „TodesfallSchutz“ beträgt – sofern vereinbart – weiterhin 6 garantierte Monatsrenten.


Alle Angaben ohne Gewähr.

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