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Württembergische
Die Pflegeversicherung der Central "EPTN" |
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| Über den Vergleichsrechner können Sie Ihren Beitrag für die Tarife der Central berechnen |
| ++++ |
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| EPTN1 Leistung ab Stufe 1 |
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| 100% |
vollstationär stets 100% |
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| 20€ - |
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| 64 |
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Berechnung des Eintrittsalters |
Kalenderjahr- |
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| + Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB. |
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| + Nach längstens 3 Kalenderjahren erfolgt eine Anpassung des Pflegetagegeldes entsprechend der Kostenentwicklung, falls eine mind. 10%ige Abweichung besteht, das 20. Lj vollendet bzw. das 65. Lj. noch nicht vollendet wurde, die Versicherung 24 Monate unverändert besteht und bisher nicht 2 aufeinanderfolgende Leistungsanpassungen abgelehnt wurden. Diese Anpassung wird ohne neue Wartezeit und Risikozuschläge wirksam, falls der Versicherungsnehmer ihr nicht widerspricht. |
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| + Nach längstens 3 Kalenderjahren erfolgt eine Anpassung des Pflegetagegeldes entsprechend der Kostenentwicklung, falls eine mind. 10%ige Abweichung besteht, das 20. Lj vollendet bzw. das 65. Lj. noch nicht vollendet wurde, die Versicherung 24 Monate unverändert besteht und bisher nicht 2 aufeinanderfolgende Leistungsanpassungen abgelehnt wurden. Diese Anpassung wird ohne neue Wartezeit und Risikozuschläge wirksam, falls der Versicherungsnehmer ihr nicht widerspricht. |
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| 1 Jahr Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. |
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| - Der Versicherungsfall ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei verspätetem Zugang der Anzeige werden die Leistungen erst vom Zugangstage an erbracht. |
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| + Die Versicherung kann auch nach Beendigung der Mitgliedschaft in der Pflegepflichtversicherung weiterbestehen. |
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| + Der Versicherer leistet bei häuslicher Pflege während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes von maximal 6 Wochen weltweit. |
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| - Der Versicherungsschutz endet, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. |
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| - Der Versicherungsschutz endet, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. |
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Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Kur- |
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Anpassungsoption bei Änderung der gesetzlichen |
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Alle Angaben ohne Gewähr.