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Württembergische
Die Pflegeversicherung der Versicherungskammer Bayern |
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| Über den Vergleichsrechner können Sie Ihren Beitrag für die Tarife der BBKK berechnen |
| ++++ |
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| PflegeKOMPTAKT - |
Zusatzbaustein |
Zusatzbaustein |
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| 100% |
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| 10€ - |
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| 70 Jahre |
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Berechnung des Eintrittsalters |
Kalenderjahr- |
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| + Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB. |
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| - |
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| - |
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| + |
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| + Zusatzbaustein PflegePLUS: Bei erheblich allgemeinen Betreuungsbedarf wird ein pauschales Betreuungsgeld in Höhe von 200€ pro Monat gezahlt. |
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| + Zusätzliche Leistung mit Baustein PflegePrivat: Pflegende Angehörige erhalten bei Inanspruchnahme der Pflegezeit eine Leistung in Höhe von 500€ pro Monat für max. 6 Monate. |
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| + |
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| + PflegePREMIUM: Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe I, II oder III wird zusätzlich zum Pflegetagegeld eine Einmalzahlung in Höhe des 60fachen des versicherten Pflegetagegeldsatzes gezahlt. |
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| + Nach jeweils 3 vollen Kalenderjahren erfolgt eine automatische Anpassung des Pflegetagegeldes, wenn die versicherte Person das 80. LJ noch nicht vollendet hat, der Leistungsfall nicht eingetreten ist, das Tagegeld zuletzt vor mind. 3 Jahren geändert wurde und um mind. 1€ angepasst wird. Die Anpassung wird ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeit wirksam, falls der VN ihr nicht widerspricht. Widerspricht der VN zweimal hintereinander, entfällt zukünftig das Erhöhungsrecht. |
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| - |
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| 1 Jahr Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. |
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| - Nein. Der Versicherungsfall ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Monaten ab ärztlicher Feststellung anzuzeigen. Bei verspätetem Zugang der Anzeige werden die Leistungen erst vom Zugangstage an erbracht. |
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| - Versicherungsfähig sind ausschließlich Personen, die Mitglied in der deutschen Pflegepflichtversicherung sind. |
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| + Der Versicherer leistet auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), sowie Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz. |
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| + Der Versicherungsschutz endet nicht bei Wegzug in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), sowie Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz. Zusatzbaustein PflegePRIVAT: Auskünfte und Vermittlungen beschränken sich auf Dienstleistungen in der BRD. |
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| - Die Feststellung des erheblich allgemeinen Betreuungsbedarfs erfolgt aus der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Ungeachtet dessen kann die versicherte Person dazu verpflichtet werden, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt im Inland untersuchen zu lassen. Die Übernahme der Reise- |
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Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Kur- |
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Anpassungsoption bei Änderung der gesetzlichen |
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| Zusatzbaustein PflegePRIVAT: Organisation einer Kinderbetreuung (von 0- |
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Alle Angaben ohne Gewähr.