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Die Pflegeversicherung der AXA "Pflegevorsorge Flex" |
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Flexible Pflegetagegeldversicherung:
Für jede Pflegestufe kann das Tagegeld frei festgelegt werden. Dieses Pflegetagegeld wird dann immer zu 100% ausgezahlt. Für eine bessere Vergleichbarkeit haben wir den Tarif im Online-
40% Pflegestufe 1 / 60% Pflegestufe 2 / 100% Pflegestufe 3. Dies würde bspw. bei 50€ einer Absicherung entsprechen von: 20€ Pflegestufe 1 / 30€ Pflegestufe 2 / 50€ Pflegestufe 3. Die Zusatzbausteine können im Vergleich leider nicht berücksichtigt werden. Gerne erstellen wir ein unverbindliches Angebot!
| Über den Vergleichsrechner können Sie Ihren Beitrag für die Tarife der AXA berechnen |
| ++++ |
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| Flex 1: Leistung ab Pflegestufe 1 |
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| 100% |
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| 5€ - |
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| 75 Jahre |
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Berechnung des Eintrittsalters |
Kalenderjahr - |
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| + |
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| - |
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| + |
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| + |
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| + Flex 1: Liegt ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung vor und keine Pflegebedürftigkeit nach Stufe I, II oder III vor, so werden 20% des für Pflegestufe I versicherten Tagessatzes gezahlt (ab Vollendung des 20. LJ). |
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| + |
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| + |
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| - |
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| + Das Pflegetagegeld erhöht sich alle drei Jahre um 10% (jeweils zum 01.07.), wenn die versicherte Person das 21. LJ vollendet hat (erstmalig zum 01.07. des 4. VJ). Der VN kann der Erhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich widersprechen. Widerspricht der VN mehr als zweimal hintereinander der Erhöhung, so erlischt das Recht auf weitere Erhöhungen des Pflegetagegeldes ohne Gesundheitsprüfung. |
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| - |
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| 1 Jahr Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. |
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| + Der Versicherungsfall ist unverzüglich, spätestens 42 Tage ab Feststellung durch den medizinischen Dienst oder Arzt schriftlich anzuzeigen. Bei verspätetem Zugang der Anzeige werden die Leistungen, soweit dieser weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist, vom Zeitpunkt zu dem die Pflegebedürftigkeit ärztlich festgestellt wurde an erbracht. |
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| + |
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| + Der Versicherer leistet auch in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), sowie Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz. Pflegevorsorge Akut: Der Versicherer erbringt seine Leistungen ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. |
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| + Der Versicherungsschutz endet nicht bei Wegzug in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), sowie Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). |
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| - Erfolgt die Feststellung der Pflegebedürftigkeit aus der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung sind die Nachweise dieser maßgebend. Fehlt die Feststellung dieser Leistungsträger wird der Nachweis durch eine ärztliche Bescheinigung auf einem Vordruck des Versicherers erbracht. Ungeachtet dessen kann die versicherte Person dazu verpflichtet werden, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt im Inland untersuchen zu lassen. Die Übernahme der Reise- |
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| (- Flex 1, Flex 2, Flex 3: |
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| + Der Versicherer leistet während der Durchführung einer vollstationären Heilbehandlung. |
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Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Kur- |
+ Der Versicherer leistet während der Durchführung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- |
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| + Flex 1, Flex 2, Flex 3: Bei folgenden Ereignissen hat die versicherte Person die Möglichkeit das monatliche Pflegegeld zu erhöhen und die Tarifstufen Flex1 oder Flex2 hinzuzuversichern, sofern das 66. LJ noch nicht vollendet und kein Pflegeantrag gestellt wurde:
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Anpassungsoption bei Änderung der gesetzlichen |
+ Bei Veränderung der gesetzlichen Definition der Pflegebedürftigkeit bzw. Kürzung der Pflegeleistungen hat die versicherte Person die Möglichkeit das monatliche Pflegegeld zu erhöhen und die Tarifstufen Flex1 oder Flex2 hinzuzuversichern, sofern das 66. LJ noch nicht vollendet und kein Pflegeantrag gestellt wurde. |
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| Pflegevorsorge Akut: BROSCHÜRE |
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Alle Angaben ohne Gewähr.