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Württembergische
Die Pflegeversicherung der ARAG "69" |
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| Über den Vergleichsrechner können Sie den Beitrag für den Tarif der ARAG berechnen |
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| ++++ |
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| Tarif 69: Leistung ab Stufe 1 |
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| 100% Bei nicht notwendiger vollstationärer Pflege werden in Pflegestufe 1 und 2 50% und in Pflegestufe 3 100% des versicherten Tagessatzes gezahlt. |
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| 1€ - |
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| 65 Jahre |
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Berechnung des Eintrittsalters |
Kalenderjahr- |
| + Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB. |
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| - |
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| + |
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| - |
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| + Nach jeweils 3 Kalenderjahren erfolgt eine Anpassung des Pflegetagegeldes entsprechend der Kostenentwicklung für vollstationäre Pflege, falls eine mindestens 10%ige Abweichung festgestellt wurde und die Tarifstufe mind. 24 Monate unverändert besteht bzw. nicht 2 Anpassungen in Folge abgelehnt wurden. Diese Anpassung wird ohne neue Wartezeit und Risikoprüfung wirksam, falls der Versicherungsnehmer ihr nicht widerspricht. |
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| + Nach jeweils 3 Kalenderjahren erfolgt auch im Leistungsfall eine Anpassung des Pflegetagegeldes entsprechend der Kostenentwicklung für vollstationäre Pflege, falls eine mindestens 10%ige Abweichung festgestellt wurde und die Tarifstufe mind. 24 Monate unverändert besteht bzw. nicht 2 Anpassungen in Folge abgelehnt wurden. Diese Anpassung wird ohne neue Wartezeit und Risikoprüfung wirksam, falls der Versicherungsnehmer ihr nicht widerspricht. |
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| 2 Jahre Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf der 24 Monate möglich. Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. |
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| - Der Versicherungsfall ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei verspätetem Zugang der Anzeige werden die Leistungen erst vom Zugangstage an erbracht. |
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| - Versicherungsfähig sind ausschließlich Personen, die Mitglied in der deutschen Pflegepflichtversicherung sind. |
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| - Der Versicherer erbringt seine Leistungen ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. |
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| - Der Versicherungsschutz endet, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt |
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| - Der Versicherungsschutz endet, wenn die versicherte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. |
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| + |
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Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, Kur- |
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Anpassungsoption bei Änderung der gesetzlichen |
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Alle Angaben ohne Gewähr.